Kein Führerscheinentzug bei Kündigungsdrohung durch Arbeitgeber

Um ein drohendes Fahrverbot vor Gericht abzuwenden, reicht im Einzelfall bereits ein Schreiben des Arbeitgebers mit der Kündigungsdrohung aus.

Gerichte legen unterschiedliche Maßstäbe an

Ein Führerscheinentzug ist für jeden Autofahrer ärgerlich, für manchen kann er aber auch existenzbedrohend sein. Zum Beispiel, wenn der Fahrer zur Ausübung seines Berufs auf das Auto angewiesen ist. Die Gerichte legen in Deutschland durchaus unterschiedliche Maßstäbe an, wann zum Beispiel ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden kann. Der ADAC berichtet jetzt von einem Fall, wo schon die Kündigungsdrohung des Arbeitgebers ausreichte, um das Fahrverbot nicht auszusprechen.

Drohende Kündigung als Schutz gegen Führerscheinentzug

In diesem Fall hatte ein Amtsgericht dem Außendienstmitarbeiter eines Unternehmens den Führerschein für einen Monat entzogen und ein Bußgeld von 240 Euro auferlegt, weil er bei Tempo 104 viel zu dicht aufgefahren war. Um sich dem Fahrverbot zu entziehen, präsentierte der Anwalt des Betroffenen ein Schreiben des Arbeitgebers, der mit Kündigung drohte, wenn der Mitarbeiter seinen Führerschein verliere. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben aber allein für nicht ausreichend. Dagegen klagte der Fahrer und bekam vom Oberlandesgericht Bamberg Recht. Ein Arbeitgeberschreiben reiche grundsätzlich aus, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen.

Quelle: focus.de

2 Responses to Kein Führerscheinentzug bei Kündigungsdrohung durch Arbeitgeber

  1. Pingback: Mit Vordrucken aus dem Netz eine Kündigung schreiben | RSS Verzeichnis

  2. Und wie würde so eine Unverzichtsbarkeitserklärung des Arbeitsgebers ungefähr aussehen?

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