Bei einer Dachlawine kann der Schaden zwischen Haus- und Autobesitzer geteilt werden. Foto: © Sascha Böhnke /pixelio.de
In dem besagten Fall hatte ein Autofahrer vor einem Haus mit steilem Dach geparkt. Das Dach war nicht mit Schneefanggittern versehen, weshalb eine Schneelawine auf das Auto rutschte und einen Schaden von 6.000 Euro verursachte. Der Autofahrer klagte auf Schadensersatz und erhielt nur zum Teil Recht, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Die Richter teilten den Schaden zwischen der Hausbesitzerin und dem Autofahrer auf. Zwar habe die Hausbesitzerin eine Verkehrssicherungspflicht, doch können man in schneearmen Regionen nicht verlangen, dass ein Schneefanggitter angebracht sei. Im Zweifelsfall müsse vor Dachlawinen gewarnt werden. Der Autofahrer trug eine Mitschuld, weil er als Nachbar die Umstände des ungesicherten Daches kannte und man ihm zumuten könne, an einer ungefährlichen Stelle zu parken, urteilten die Richter des Landgerichts Magdeburg.
Quelle: focus.de
dachlawinen sind so ärgerlich, vor alle mwenn es im wohlverdienten winterurlaub passiert, da ist der ärger größer als der erholungseffekt-.-